Auf jeder Arzneimittelpackung ist ein Verfalldatum aufgedruckt. Ist dieses überschritten, sollte das Medikament nicht mehr verwendet werden. Zu lange gelagerte Arzneimittel können unbrauchbar werden, ohne dass dies äußerlich erkennbar ist. Müller: „Das Verfalldatum ist nicht verhandelbar. Es ist im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln mehr als eine Empfehlung. Bei zu lange gelagerten Arzneimitteln ist in aller Regel äußerlich nicht erkennbar, ob sie noch wirksam, sicher und unbedenklich sind. Deshalb rate ich eindringlich davon ab, Arzneimittel nach dem Ablauf des Verfalldatums noch anzuwenden.“
Nicht mehr benötigte Arzneimittel können in der Regel mit dem Hausmüll entsorgt werden. In den meisten Kommunen wird der Restmüll verbrannt und die Altarzneimittel werden damit sicher vernichtet. Müller rät davon ab, Arzneimittelreste über die Toilette zu entsorgen, da dies das Abwasser unnötig belastet. Auch flüssige Arzneimittel wie zum Beispiel Hustensäfte sollten in den Restmüll.(ABDA)