Patienten müssen auf zahlreiche Arzneimittel Zu- und Aufzahlungen leisten. Diese zusätzlichen Beträge werden in vollem Umfang an die Krankenkassen weitergeleitet.
Was ist eine Aufzahlung?
Eine Aufzahlung ist die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenverkaufspreis; diese wird von den Krankenkassen auch nicht auf die Zuzahlungen angerechnet!
Was ist eine Zuzahlung?
Die Zuzahlung beträgt 10% des Arzneimittelpreises, mindestens aber fünf Euro, höchstens jedoch 10 Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, trägt der Patient die Kosten selbst.
Bei Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung 10% des Hilfsmittelpreises, aber maximal nur 10 Euro.
Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die Krankenkassen einzusammeln und an sie weiterzuleiten.
Beispiel für Zuzahlungen:
- Kostet ein Medikament 10 Euro, zahlt der Patient 5 Euro.
- Kostet ein Medikament 85 Euro, zahlt der Patient 8,50 Euro.
- Kostet es 200 Euro, zahlt er maximal 10 Euro.
- Kostet es 3,75 Euro, zahlt er 3,75 Euro.
Belastungen für Patienten sind beschränkt.
Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent.
In die Berechnung fließen neben den Kosten für Arzneimittel auch der Eigenanteil für stationäre Behandlungen und die Zuzahlung bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege ein.
Ist die Belastungsgrenze im laufenden Jahr bereits erreicht, bescheinigt Ihnen dies Ihre Krankenkasse. Somit sind Sie für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit.
Zuzahlungsfreie Arzneimittel
Arzneimittel, deren Preis nicht nur den Festbetrag einhält, sondern um 30 Prozent darunter liegt, sind zuzahlungsfrei. Die Zahl der zuzahlungsfreien Medikamente kann sich alle 14 Tage ändern, denn die Hersteller können ihre Preise anpassen.