Dazu gehören auch Lebensmittel, bei denen sich schnell der Gedanke aufdrängt: Ist das denn nicht selbstverständlich? Bei Konfitüren zum Beispiel. Oder Marmelade oder auch Fruchtaufstrichen.
Tatsächlich ist es nicht unbedingt so, dass Konfitüre, Marmelade oder Fruchtaufstrich vegan sind. Die Konfitürenverordnung beispielsweise erlaubt den Zusatz von Zuckerarten, also auch Honig. Der steht dann in jedem Fall im Zutatenverzeichnis. Konfitüre beispielsweise darf auch Saft zugesetzt werden, der mit Gelatine geklärt sein kann. Das wiederum steht dann nicht im Zutatenverzeichnis, da die Gelatine hier als sogenannter Verarbeitungshilfsstoff gilt und ohnehin nicht auf das Etikett muss. Wer sich streng vegan ernähren möchte, ist daher nur bei Produkten mit einem vegan-Siegel auf der sicheren Seite. Die Alternative: Selbst zum Kochlöffel greifen – und natürlich vorher alle Früchte gut sortieren und waschen, damit nichts Tierisches im Topf landet.
Übrigens: Marmelade besteht nach dem EU-Lebensmittelrecht aus Zitrusfrüchten. Konfitüren enthalten auch andere Früchte wie Erdbeeren oder Himbeeren. Eine Ausnahme gilt für Direktvermarkter: Sie dürfen nach guter alter Tradition ihre „Erdbeer-Marmelade“ als solche bezeichnen. (BZfE)