Wer Nahrungsergänzungsmittel online einkauft, muss genau hinschauen. Häufig ist der versprochene Nutzen nicht gegeben, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). In manchen Pillen sind sogar verbotene Wirkstoffe enthalten, die unter Umständen die Gesundheit gefährden können. Die Zentralstelle der Bundesländer für die Kontrolle des Internethandels „G@ZIELT“ hat verschiedene Angebote unter die Lupe genommen. Online-Händler müssen sich bei der örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren. Die Aufgabe der Zentralstelle G@ZIELT ist es, nach nicht registrierten Anbietern und gesundheitsgefährdenden Angeboten zu suchen.
Bei ihren Recherchen haben die Mitarbeiter einige Präparate mit der Substanz Sibutramin entdeckt. Sie wurde früher als Appetitzügler in Medikamenten verwendet, ist aber seit Jahren aufgrund starker Nebenwirkungen verboten. Nahrungsergänzungen für Sportler enthielten den Stoff 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA), der Unruhe und Bewegungsdrang verursachen kann. In manchen, als „natürlich“ beworbenen Produkten war der Arzneistoff Sildenafil nachweisbar. Mehr als 30 weitere bedenkliche Präparate hat die Zentralstelle im Rahmen der europaweit koordinierten Internetrecherche „eFood“ gefunden.
Die Verbraucherschützer raten, Internetseite und Angebote für Nahrungsergänzungsmittel vor dem Kauf genau zu prüfen. Es ist zum Beispiel verdächtig, wenn im Impressum nur ein Postfach und keine vollständige Adresse angegeben ist. Seriöse Anbieter lassen sich an Gütesiegeln erkennen, die den Qualitätskriterien der „Initiative D21“ entsprechen. Diese Gütesiegel können nur erworben werden, wenn der Online-Händler registriert ist und somit überwacht wird. Eine Nahrungsergänzung aus dem Ausland kann hierzulande als Arzneimittel angesehen werden. Dann wäre der Import verboten. Wichtige Informationen wie das Zutatenverzeichnis müssen dem Verbraucher bereits vor Abschluss des Kaufvertrags vorliegen. Außerdem ist es ratsam, vor der Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, zu lesen. (BZfE)