Nach diesen neuen Regeln fallen Milch, Milchgetränke und Pflanzendrinks künftig in die Kategorie der Getränke und nicht mehr wie zuvor in die Gruppe der festen Lebensmittel. Für ihre Nutri-Score-Berechnung gelten somit dieselben Kriterien wie für alle anderen Getränke, etwa Fruchtsaft, Limonade oder Fruchtsaftschorle. Sie finden fettarme Milch dann mit einem hellgrünen B im Supermarktregal. Bislang trägt diese meist noch das dunkelgrüne A, das künftig unter den Getränken allein für Wasser reserviert ist. Vollmilch wird sich künftig in der C-Bewertung wiederfinden. Im Einklang mit den Ernährungsempfehlungen kann so gut zwischen Vollfett- und fettarmen Varianten unterschieden werden. Gesüßte Milchgetränke und gesüßte Pflanzendrinks erhalten wegen ihres Zuckergehaltes eine ungünstigere Nutri-Score-Bewertung als ihre ungesüßten Alternativen.
Beim süßen Geschmack gibt es weitere Neuerungen. Getränke mit geringen Zuckergehalten lassen sich bald besser von stark gezuckerten Alternativen unterscheiden. Um keinerlei Anreize dafür zu schaffen, Zucker durch Süßungsmittel wie Cyclamat, Acesulfam K oder Stevioside zu ersetzen, gibt es künftig auch für Süßstoffe „Negativ-Punkte“. Somit rückt der Nutri-Score von Cola light und vergleichbaren Getränken mit Süßungsmitteln von einem grünen „B“ auf ein gelbes „C“. (BZfE)