Die Pampelmuse ist eine eigene Art und kommt ursprünglich aus Thailand und Malaysia. Sie gilt als Urform vieler Zitrusfrüchte, während die Grapefruit erst Anfang des 18. Jahrhunderts auf der Insel Barbados entdeckt wurde. Sie ist als natürliche Kreuzung aus Pampelmuse und Orange entstanden und wächst meist in Trauben. Das hat ihr den Namen Grapefruit („Traubenfrucht“) verliehen. Im Supermarkt wird häufig die weißfleischige Honig-Pomelo angeboten, die meist aus China kommt. Sie zählt zu den Pampelmusen, aber hat auch einen Erbanteil der Grapefruit.
Äußerlich lassen sich Pampelmuse und Grapefruit einfach unterscheiden. So ist die Pampelmuse deutlich größer und schwerer als die Grapefruit. Einige Sorten bilden Früchte mit einem Durchmesser von bis zu 30 Zentimetern und einem Gewicht von mehr als zwei Kilogramm. Zudem sind Pampelmusen oft birnenförmig, während die Grapefruit eine eher rundliche Form hat. Die dicke Schale der Pampelmuse ist glatt oder fein genoppt und grünlich bis gelblich gefärbt, während die dünnschalige Grapefruit eine hellgelbe bis rötliche Farbe hat.
Das Fruchtfleisch schmeckt pur, im Obstsalat und in süßen Desserts, aber auch in einem winterlichen Salat mit Endivie, Granatapfel und Walnusskernen. Dazu wird die Pampelmuse ähnlich wie eine Orange geschält. Anschließend die Segmente lösen und von der bitteren Haut befreien. Die saftige Grapefruit schneidet man am besten in zwei Hälften und löffelt die einzelnen Fruchtstücke heraus. Den Saft kann man mit einer Zitruspresse gewinnen.
Die Zitrusfrüchte sind ganzjährig erhältlich, aber die Hauptangebotszeit ist für die Pampelmuse von November bis Februar und für die Grapefruit von September bis Mai.
Beide Früchte haben wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamin C, B-Vitamine, Kalium und Kalzium. Der enthaltene Bitterstoff Naringin wirkt sättigend und regt die Verdauung an, aber er kann auch die Wirkung bestimmter Arzneimittel stören. Daher sollten Menschen bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme den Verzehr von Pampelmuse, Pomelo und Grapefruit mit einem Arzt abklären. (BZfE)